Achtung:
Jetzt noch günstigere Beiträge sichern!
Der Grund: Zum 01. Januar 2022 sinkt der sogenannte Höchstrechnungszins. Das ist ein gesetzlich vorgegebener Wert, der Einfluss auf die Kosten von Versicherungen hat. Ganz vereinfacht können Sie sich merken:
Sinkt der Rechnungszins, steigen die Beiträge!
Das betrifft Versicherungen zur Arbeitskraftabsicherung (z. B. Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen) und Altersvorsorge.
Die gute Nachricht: Sie können sich jetzt noch die günstigeren Beiträge sichern - und das für die gesamte Laufzeit Ihrer Versicherung! So sparen Sie richtig Geld!!!

Bei Versicherungen mit denen Sie Kapital ansparen (Altersvorsorge) entscheidet der Höchstrechnungszins, wie viel Geld Sie am Ende ausgezahlt bekommen. Bei einem niedrigen Zins müssen Sie also mehr einzahlen, oder Sie bekommen am Ende der Laufzeit weniger ausgezahlt. So verlieren Sie schnell mehrere tausend Euro!
Bei Versicherungen mit denen Sie Ihre Arbeitskraft absichern spielt er eine Rolle bei der Berechnung des Beitrags, den Sie monatlich einzahlen müssen, um später eine ausreichende Rente zu bekommen. Bei einem niedrigeren Zins werden also Ihre monatlichen Beiträge teurer.
Über die Absenkung des Rechnungszinses entscheiden nicht die Versicherungen, sondern das Finanzministerium. Sie gilt also deutschlandweit und für alle Versicherer.
Nein! Die Änderung gilt nur für neue Verträge, die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen werden. Mit Ihren aktuellen Verträgen passiert nichts!
Wie? Indem Sie noch in diesem Jahr Ihren Schutz abschließen und sich so dauerhaft höhere Zinsen sichern. Es ist nie zu früh, um für Ihr Alter zu sparen oder den Fall vorzusorgen, dass Sie nicht mehr arbeiten können!
Wir beraten Sie gerne!